Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sieht das Handelsrecht eine Jahresabschlussprüfung vor. Wir stehen Ihnen gerne in diesem Zusammenhang zur Verfügung und bieten auch nicht prüfungspflichtigen Unternehmen unser Know-how bei einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung an.
Weiterentwicklung Ihres Unternehmens
Den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit bildet nicht allein die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit Ihres Jahresabschlusses. Wir leiten für Sie auch Informationen und Eindrücke über die künftige, positive Unternehmensentwicklung ab.
Vorteile einer freiwilligen Prüfung
Die Jahresabschlussprüfung schafft Vertrauen. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein geprüfter und mit einem Bestätigungsvermerk versehener Jahresabschluss sehr hilfreich sein. Die Wirtschaftsprüfung erlaubt uns einen wesentlichen Einblick in ein Unternehmen. In Verbindung mit jahrelanger Erfahrung sind wir dadurch in der Lage, Verbesserungspotenzial zu erkennen.
Unser Leistungsangebot
- Unternehmensbewertungen (IDW S1)
- Gründungsprüfungen
- Sondergutachten
- gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Prüfungen anlässlich Umwandlungen
- Sanierungsgutachten (IDW S6)